Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner

Allgemeines:

Jeder Züchter, der die Leistungen der nach EU-Richtlinien anerkannten Besamungsstelle in Anspruch nimmt, erkennt die nachstehenden Bedingungen sowie die Deck-und Besamungsbedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes an. Die Decktaxen verstehen sich inklusive MwSt. und sind vor dem Versand zu entrichten.

Bestellung:

Ihre Samenbestellungen richten Sie bitte rechtzeitig (mindestens 2 - 3 Tage vor der Besamung) an Grit Timmermann, Fritz-Reuter-Straße 4, 19230 Picher, Tel. +49 (0) 172 3850162, mit folgenden Angaben: • gewünschter Hengst • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers sowie die Mitgliedsnummer beim zuständigen Zuchtverband • Komplette Angaben zur Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung). Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwandt werden. • Versandanschrift (mit Ablageplatzbeschreibung)

Versand/Lieferung:

Der Versand erfolgt durch Kurierdienst und wird gesondert von der GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH den Züchtern in Rechnung gestellt. Das Transportrisiko des TG-Spermas geht ab Absendung von der GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH auf den Züchter über, gleiches gilt bei Abholung. Transport-Reklamationen müssen bis spätestens einen Tag nach Erhalt gemeldet werden, andernfalls wird die Lieferung in Rechnung gestellt. Die gelieferten Container, die Eigentum der GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH sind, müssen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt an die GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ab dem achten Kalendertag eine Gebühr von 25,00 Euro/Tag fällig. Sollte der Container nicht oder beschädigt an die GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH zurückgesandt werden, wird er in voller Höhe dem Stutenbesitzer in Rechnung gestellt. Verwendet der Züchter eigene Container zum Transport/Versand, übernehmen weder die EU-Besamungsstelle Reitsportanlage Halfpap & CO GmbH, noch die GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH jedwede Haftung. Die der Lieferung beigefügten Verwendungsnachweise müssen, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart, umgehend nach der Besamung an die GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH zurückgeschickt werden. Gleiches gilt für die Pailletten.

Decktaxe:

TG-Sperma wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet eine Besamungsdosis (3 Pailletten). Wird aufgrund von Nichtträchtigkeit eine weitere Besamungsdosis angefordert, wird auf die dann fällige erneute Decktaxe ein Rabatt von 50 Prozent gewährt. Danach ist eine erneute Decktaxe fällig, statt Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nichtträchtigkeit. Der Kauf von einzelnen Pailetten ist nicht möglich. Pro Rosse wird eine Besamungsdosis geliefert. Bevor das TG-Sperma verschickt wird, muss eine vom Stuteneigentümer unterzeichnete Nutzungsvereinbarung für das TG-Sperma an die GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH, Münsterlandstraße 42, 49439 Mühlen, Tel. +49 (0) 5492 3023, Fax +49 (0) 5492 98743, E-Mail labor@gentrans.de gesandt werden. Andernfalls kann der Versand nicht erfolgen. Das TG-Sperma bleibt Eigentum der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner. Sollte es nicht benutzt werden, muss das TG-Sperma an die GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH zurückgeschickt werden. Eine Verwendung des TG-Spermas für Stuten, die dafür nicht vorgesehen waren, oder die Weitergabe des TG-Spermas an Dritte ist untersagt. Sollte es zu einer unerlaubten Verwendung des TG-Spermas kommen, wird gegen den Stutenbesitzer zusätzlich zu den Kosten für das TG-Sperma und dessen Versand eine Vertragsstrafe verhängt.

Besamung:

Eine Besamung der Stuten mit TG-Sperma der Hengste der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner ist vor Ort bei der GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH, der Reitsportanlage Halfpap & CO GmbH und anderweitig möglich. Versandkosten im Falle der vor Ort Besamung bei GenTrans fallen dabei nicht an.

Embryotransfer:

Bei Embryotransfer ist die entsprechende Decktaxe pro angewachsenem Embryo fällig. Die Embryospülungen müssen zwingend dokumentiert werden. Die Spülprotokolle (Aufstellung aller Spülungen, auch wenn kein Embryo gewonnen wurde und die Angabe der Empfängerstuten) müssen bis zum 1.10. der Decksaison bei uns eingereicht werden.

Sonderbestimmungen:

Ein Anspruch auf Nachbesamung mit Frischsperma besteht nicht. Aus rechtlichen Gründen kann TG-Sperma zur Besamung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur an anerkannte Pferdebesamungsstationen bzw. Tierkliniken abgegeben werden. Eine Lebend-Fohlen-Garantie wird nicht gegeben. Das TG-Sperma ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder für Embryotransfer vorgesehen. Die Verwendung des TG-Spermas für Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) oder andere fortgeschrittenen Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.

Sonderkonditionen:

Stuten, die im Jahr der Bedeckung nicht tragend wurden, nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, haben im Folgejahr keinen Anspruch auf Decktaxennachlass.

Mängelanzeige:

Unternehmer müssen der GenTrans Pferdebesamung Mühlen GmbH und der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner offensichtliche Mängel des gelieferten TG-Spermas unverzüglich ab Empfang der Ware anzeigen, andernfalls sind sie mit der Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB .

Eigentumsvorbehalt:

Bei Verbrauchern behält sich die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Unternehmern behält sich die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Zusatzvereinbarungen:

Sondervereinbarungen gelten zwischen der Besamungsstelle und dem Kunden nur, wenn diese schriftlich fixiert sind.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der Sitz des Hengsthalters. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsbedingung ist, soweit der Züchter Vollkaufmann ist, ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hengsthalters.

Picher, Februar 2022