Deckbestimmungen

DECKBESTIMMUNGEN

BESAMUNGSVERTRAG:

Mit der ersten Samenbestellung ist die Unterzeichnung des Deckvertrages notwendig, da ansonsten die Versendung des Samens nicht erfolgen kann.

DECKTAXENSPLITTING:


Mit der ersten Samenbestellung wird eine Zahlung in Höhe der Hälfte der Decktaxe zzgl. USt. (Besamungstaxe) fällig. Das restliche Deckgeld wird erst bei Trächtigkeit (Stichtag 1.10.) fällig. Als Zahlungsoption bieten wir den Kauf auf Rechnung an. Sollte die Besamungstaxe nicht umgehend bezahlt werden, behält sich die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner vor, keinen weiteren Samen zu versenden. Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, ist spätestens bis zum 1.10. eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen. Liegt die jeweilige Bescheinigung vor, erfolgt keine weitere Rechnungsstellung. Liegt die entsprechende Bescheinigung bis zum 1.10. nicht vor, wird das restliche Deckgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig und die zweite Rechnung wird gestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Stuten, für die bis zum 1.10. des laufenden Deckjahres keine tierärztliche Nichtträchtigkeitsbescheinigung vorliegt, für die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner als tragend gelten und somit voll berechnet werden. Eine Einreichung der Nichtträchtigkeitsbescheinigung nach dem 1.10. ist nicht mehr möglich. Das Eigentum an dem gelieferten bzw. ausgehändigten Samen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner.

MEHRWERTSTEUER:


Aufgrund der EU-Umsatzsteuerreform und dem daraus resultierenden seit dem 01.07.2021 wirksamen OSS-Verfahren, verstehen sich ab sofort sämtliche Deckgelder und Transportkosten als Netto-Preise, sprich zuzüglich des am Lieferort geltenden Umsatzsteuersatzes (in Deutschland 19%).

BESTELLUNG:

Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung am gleichen Tag telefonisch (Grit Timmermann: 0172-3850162) oder per E-Mail (reitsportanlage.halfpap@gmx.de) an Wochentagen zwischen 7.00 – 10.00 Uhr und an Wochenenden zwischen 7.00 – 9.00 Uhr auf. Bitte nutzen Sie für Ihre Bestellung ausschließlich die hier angegebenen Optionen!

SAMENVERSAND:

Der Samenversand erfolgt über die Firma Genntrans Pferdebesamung Mühlen GmbH. Der Versand erfolgt erst nach Genehmigung der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner nach Eingang des Formulars für die Samenbestellung. Bestellungen erfolgend ausschließlich über die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner. Eine eigene Abholung des Samens bei der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner ist täglich mit eigenem Behälter möglich. Für diesen Transport wird keine Haftung über den Samen übernommen. Nach erfolgter Besamung sind alle Paietten an die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner, jedoch spätestens bis zum 01.10. zurückzusenden. Nicht verwendete Paietten verbleiben im Besitz der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner.

TRANSPORTKOSTEN:

Sämtliche Transportkosten für den Samenversand per Nachtexpress oder ICE gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Der Wochenversand (Bestellung von Mo-Fr) kostet 28,00 € zzgl. USt. Für den Wochenendversand (Bestellung am Samstag) berechnet das Transportunternehmen 105,00 € zzgl. USt. Beide Preise beziehen sich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Der Preis für den Direktversand per ICE sowie der Auslandsversand variiert je nach Strecke. Bitte fragen Sie diesen bei uns telefonisch an. RABATT Aus Fairnessgründen bieten wir ein Rabattsystem für alle Züchter an, die sich mit mehreren Stuten innerhalb einer Saison für die Bedeckung mit Hengsten der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner entscheiden. Bitte erfragen sie diese telefonisch. DECKSAISON Die Decksaison beginnt am 01.03.2022 und endet am 31.07.2022. Bei Stuten, die erstmals nach dem 01.07. besamt werden, bieten wir unseren Züchtern im Falle einer Nicht-Trächtigkeit die Möglichkeit, die Besamung im darauffolgenden Deckjahr ohne erneute Zahlung der Besamungstaxe fortzuführen.

VERFÜGBARKEIT:

Der Samen unserer Hengste ist grundsätzlich und ausschließlich als TG-Samen verfügbar.

DECKSCHEINE:

Die entsprechenden Deck- und Besamungsscheine sollten zu Beginn der Decksaison bei der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner und nicht beim Tierarzt eingereicht werden. Diese werden durch die Hengsthaltung bis spätestens zum Ende der Decksaison an Ihren Zuchtverband weitergeleitet. Bitte teilen Sie uns unbedingt Ihre Mitgliedsnummer des Zuchtverbandes mit. Ohne diese ist eine Deckmeldung leider nicht möglich. Wir weisen darauf hin, dass eine Ausstellung des Deckscheines sowie dessen Weiterleitung erst nach vollständiger Begleichung des Deckgeldes sowie Ausgleich aller weiteren Kosten (Transport, Gaststuten-Pension) erfolgen kann.

STATIONSBESAMUNG:

Unsere Züchter haben die Möglichkeit unsere Expertise in Anspruch zu nehmen und ihre Stute auf der Besamungsstelle der Reitsportanlage Halfpap, ansässig Fritz-Reuter-Str.4, 19230 Picher von unserem Vertragstierarzt Dr. Uwe Freymann, besamen zu lassen. Hierfür stehen Gastboxen im Stutenstall bereit. Auf Wunsch ist der tägliche Auslauf auf einem Paddock selbstverständlich möglich. Die Unterstellung von Gaststuten auf der Besamungsstalle Halfpap, auch mit Fohlen, erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz für die Unterstellung einer Gaststute beträgt 13,50 € inkl. USt., für eine Gaststute mit Fohlen 15,50 € inkl. USt. Bei Unterstellung erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner für notwendig und zweckdienlich hält. Die gynäkologische Untersuchung der zu besamenden Stuten und alle weiteren Untersuchungen oder Behandlungen erfolgt durch den Stationstierarzt und wird auch durch diesen gesondert in Rechnung gestellt. Bitte sprechen Sie den idealen Anlieferungszeitpunkt Ihrer Stute im Vorfeld telefonisch mit uns ab: 0172-3850162.

NUTZUNG UNSERER JUNGHENGSTE:

Wir weisen unsere Züchter ausdrücklich darauf hin, dass der Deckeinsatz unserer Junghengste vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung (14-Tage-Test, Sportprüfung I und II bzw. 50-Tage-Test) auf Risiko des Züchters erfolgt. Selbstverständlich bemüht sich die Hengsthaltung Halfpap & Wulschner mit aller Kraft, um die entsprechenden Leistungsnachweise der Hengste, kann diese aber natürlich nicht garantieren.

WFFS:


Alle Stationshengste sind auf das WFFS-Gen getestet. Die jeweiligen Testergebnisse können auf der Website www.wulschner.de eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir dringend davon abraten, zwei Anlageträger des WFFS Gens zu verpaaren. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Züchters, seine Stute auf WFFS testen zu lassen und die Anpaarungen entsprechend auszuwählen.

EMBRYOTRANSFER:

Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer ist zwingend bei jeder Besamung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt.

TIEFGEFRIERSPERMA:

Von allen Hengsten der Hengsthaltung Halfpap & Wulschner ist ausschließlich Tiefgefriersperma (TG) erhältlich. Nutzung des TG für fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken wie z.B. ICSI ist im Vorfeld anzugeben und unterliegt gesonderten Bestimmungen. Bitte erfragen Sie Preise sowie Bedingungen zum Versand telefonisch.